1. Das Gesuch vom 13.04.2016 (richtig wohl: 14. Februar 2019) um Übernahme der Kosten im Rahmen der längerfristigen Hilfe für eine Zivilklage wird abgewiesen. 2. Das Honorar für die Entschädigung im IV-Verfahren wird auf Fr. 2'501.70 (inkl. Auslagen und MwST) festgesetzt. Dieser Betrag wurde bereits ausbezahlt, er ist in der Überweisung vom 11. Oktober 2019 über Fr. 10'324.– enthalten. Im Mehrbetrag wird das Gesuch abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Es werden keine Kosten erhoben. -5-