Aus der Zwischenabrechnung vom 11. September respektive 12. September 2019 resultierte ein Anwaltshonorar von Fr. 15'383.65 für die Leistungen vom 4. September 2012 bis 11. September 2019. Vom Zusatzaufwand von 6,3 Stunden seit der letzten Zwischenabrechnung entfielen 0,25 Stunden auf das IV-Verfah- ren. Per 5. März 2020 aktualisierte der Anwalt von A. seine Honorarrechnung ein weiteres Mal auf einen Betrag von Fr. 15'783.65. 4. Am 3. September 2020 erliess der KSD, Fachbereich Opferhilfe, die folgende Verfügung (welche diejenige vom 30. Juni 2020 ersetzte):