2. Mit Schreiben vom 25. Juni 2019 stellte der KSD A. eine Übernahme der bisherigen Anwaltskosten im Umfang von Fr. 8'658.05 mit einem auf zehn Stunden gekürzten Aufwand für das IV-Verfahren und einem reduzierten Stundenansatz von Fr. 200.00 in Aussicht. Eine Kostengutsprache für die geplante Zivilklage wurde abgelehnt.