2.4. 2.4.1. Aufgrund des Gutachtens und der Beurteilung der KoFako besteht eine mittlere bis hohe Rückfallgefahr im Bereich schwerwiegender Anlasstaten, die das höchstrangige Rechtsgut der körperlichen bzw. sexuellen Integrität tangieren. Das Risiko wirkt sich vor allem im spezifischen Kontext von partnerschaftlichen Beziehungen des Beschwerdeführers aus. Dieser Umstand vermag jedoch das Risiko nicht entscheidend zu senken, sind doch die potenziellen Opfer im Rahmen der "Partnerwahl" austauschbar. Die Legalprognose im Falle einer bedingten Entlassung fällt damit negativ aus.