Mithin sei ihm im eng strukturierten Rahmen und unter kontrolliertem Regime eine gute Anpassungsleistung zuzubilligen. In angespannten Situationen sei jedoch auch im Vollzug festzustellen, dass es im Inneren "brodle" und ihn ein Funken zum Explodieren bringen könnte. Er habe oft Mühe, Kritik anzunehmen und fühle sich rasch angegriffen. Der Beschwerdeführer externalisiere die Schuld und übernehme keine Verantwortung hinsichtlich seiner Delikte. Einsicht in das Fehlverhalten und eine Motivation für eine therapeutische Behandlung seien nicht vorhanden. Eine Auseinandersetzung mit den Anlasstaten habe bis anhin nicht stattgefunden.