Der Beschwerdeführer verfüge zudem über ein deliktförderndes abwertendes Frauenbild. Tatzeitnahe Risikofaktoren seien die Persönlichkeitsstörung, die dysfunktionale Beziehungsgestaltung, das abwertende Frauenbild und das patriarchalisch-androzentrische Geschlechterbild, verbunden mit einer hohen Impulsivität, Gewaltbereitschaft, ausgeprägter Skrupellosigkeit und Empathielosigkeit. Innerhalb des Vollzugs sei der Beschwerdeführer zwar überwiegend in der Lage, sich zu kontrollieren und anzupassen. Mithin sei ihm im eng strukturierten Rahmen und unter kontrolliertem Regime eine gute Anpassungsleistung zuzubilligen.