Störungsbedingt komme es innerhalb von Paarbeziehungen immer wieder zu Konfliktsituationen, in denen er mit aggressivem und gewalttätigem Verhalten reagiere. Der Beschwerdeführer zeige Schwierigkeiten, sich an geltende soziale Regeln und Normen zu halten und verfüge über eine geringe Frustrationstoleranz, eine gestörte Impulskontrolle sowie eine hohe Gewaltbereitschaft. Die von ihm begangene Deliktserie zeichne sich durch aggressives und gewalttätiges Verhalten mit Verursachung schwerer Schäden (Verletzungen) aus. Der Beschwerdeführer verfüge zudem über ein deliktförderndes abwertendes Frauenbild.