Sie macht sich hauptsächlich im Rahmen von Partnerschaften bemerkbar in den Symptomen einer geringen Frustrationstoleranz und einer geringen physischen Gewaltschwelle, die sich vor allem dann offenbaren, wenn eine Partnerin das patriarchalisch-androzentrische Rollenbild des Beschwerdeführers nicht erfüllt. Die Gewaltanwendungen sowie die Kontroll- und Überwachungsmechanismen des Beschwerdeführers weisen zudem gewisse Züge von paranoiden Persönlichkeitsmerkmalen auf (act. 07 026).