2.3. Ausgangspunkt der Legalprognose bildet das Gutachten der PDAG vom 17. Juli 2018. Gemäss diesem Gutachten (act. 07 001 ff.) leidet der Beschwerdeführer an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2). Es handelt sich um eine mittelgradig schwere Störung (act. 07 017 ff.). Sie macht sich hauptsächlich im Rahmen von Partnerschaften bemerkbar in den Symptomen einer geringen Frustrationstoleranz und einer geringen physischen Gewaltschwelle, die sich vor allem dann offenbaren, wenn eine Partnerin das patriarchalisch-androzentrische Rollenbild des Beschwerdeführers nicht erfüllt.