Es drohten nach wie vor schwere Gewaltdelikte bzw. Delikte im Rahmen der häuslichen Gewalt. Zwar könne auch mit einer Vollverbüssung der Strafe keine wesentliche Verbesserung der Legalprognose mehr erreicht werden, zumindest könnte jedoch in der verbleibenden Vollzugszeit versucht werden, die Delikte im Rahmen einer freiwilligen Therapie aufzuarbeiten und eine minimale Veränderung der Risikofaktoren zu erreichen.