Ferner stellte er den vorsorglichen Antrag auf sofortige Entlassung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens. 2. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2021 wies der Verfahrensleiter das Gesuch um vorsorgliche sofortige Entlassung ab und lud das AJV zur Beschwerdeantwort ein. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Januar 2022 beantragte das AJV die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Eingabe vom 19. Januar 2022 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung. -4- 5. Mit Verfügung vom 20. Januar 2022 wurde den Parteien eine Änderung der Verfahrensleitung angezeigt und die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekanntgegeben.