Der Beschwerdeführer hatte unter anderem seine Partnerin, die er über Facebook kennengelernt hatte, im Zeitraum vom 21. Mai 2017 bis 20. Oktober 2017 massiv misshandelt und bedroht. Er schlug sie gegen den Kopf, den Körper und die Extremitäten, teilweise mit voller Wucht und unter Verwendung von Hilfsmitteln (Fernsehkabel, Holzlatte, Holzstock). Ferner warf er ein Messer in Richtung ihres Kopfes, fesselte sie, sperrte sie ein und bedrohte sie. Schliesslich zwang er sie auch mehrfach zur Duldung des vaginalen Beischlafs, wobei er zumindest in Kauf nahm, dass das Opfer mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.