A. 1. Mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm vom 5. Februar 2019 wurde C. wegen schwerer Körperverletzung (mehrfacher Versuch), einfacher Körperverletzung (mehrfache Begehung), Tätlichkeiten (mehrfache Begehung), Sachbeschädigung, Drohung (mehrfache Begehung), Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, Vergewaltigung (mehrfache Begehung), falscher Anschuldigung (mehrfache Begehung) und rechtswidrigen Aufenthalts mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren sowie einer Busse von Fr. 500.00 bestraft und mit einer Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren belegt.