Das Rekursverfahren wurde zunächst beförderlich geführt, indem nach Eingang des Rekurses (am 24. Oktober 2019) noch am gleichen Tag ein Kostenvorschuss eingefordert und nach dessen Bezahlung (am 28. Oktober 2018) unverzüglich (am 29. Oktober 2019) der Schriftenwechsel eingeleitet und auch ohne Verzögerungen durchgeführt wurde. Eine Verzögerung im Schriftenwechsel ergab sich einzig daraus, dass dem Vertreter der Beschwerdeführerin am 20. Januar 2020 eine von diesem für die Einreichung einer Wahlreplik gesetzte Frist verlängert wurde, so dass dieser die Replik innert erstreckter Frist am 14. Februar 2020 einreichen konnte.