1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 [EMRK; SR 0.101]: Urteil des EGMR, Grosse Kammer, Satakunnan Markkinapörssi Oy and Satamedia Oy gegen Finnland vom 27. Juni 2017 §§ 210-214). 2.2. Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Einreichung des Rekurses vor dem Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, (Austausch betreffend Fristwiederherstellung) spielen für die Beurteilung, ob das Rekursverfahren zu lang gedauert hat und dem Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, damit eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung vorzuwerfen ist, keine Rolle. Darauf ist daher nicht weiter einzugehen.