ausserdem sei die Empfehlung abgegeben worden, zur Fristwahrung einen einfachen Rekurs mit Antrag und Begründung einzureichen; schliesslich sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine Fristwiederherstellung aufgrund der Vollmacht problematisch sein könnte, da die materielle Arbeitszuweisung unklar sei. All dies sei in der Folge schriftlich bestätigt worden, weshalb es schlicht abwegig sei zu behaupten, der Vertreter der Beschwerdeführerin sei zum Preis möglicher gesundheitlicher Nachteile zur Rekurseinreichung "genötigt" worden.