Was sodann das vom Vertreter gerügte Verhalten anlässlich bzw. im Vorgang zur Rekurseinreichung betreffe, so treffe zu, dass dem Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, am 14. Oktober 2019 ein Fristwiederherstellungsgesuch zugegangen sei, woraufhin der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, mit einem Bürokollegen des Vertreters umgehend Kontakt aufgenommen und ihm erklärt habe, dass – insbesondere bei noch laufender Rechtsmittelfrist – weder eine Zusicherung noch ein Entscheid über eine Fristwiederherstellung möglich sei; ausserdem sei die Empfehlung abgegeben worden, zur Fristwahrung einen einfachen Rekurs mit Antrag und Begründung einzureichen;