Im internen Begleitschreiben an die Justizleitung und die Aufsichtskommission sei auf die ausserordentliche Personalsituation (mehrmonatige Abwesenheit einer Gerichtsschreiberin wegen Mutterschaftsurlaubs) hingewiesen worden. Erst ab 21. Oktober 2021 könne beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, wieder mit Vollbesetzung gearbeitet werden. Es könne keine Rede davon sein, dass sich das Spezialverwaltungsgericht um einen Entscheid "winden" würde. Auch aktuell suche dieses vielmehr immer noch eine Gerichtsschreiberin bzw. einen Gerichtsschreiber. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin handle es sich zudem nicht um einen einfachen, sondern um einen komplexen Fall: