Vor diesem Hintergrund sei die gerügte Verfahrensverzögerung besonders stossend: Auf der einen Seite werde der Vertreter trotz belegter 100%-iger Arbeitsunfähigkeit und ohne Möglichkeit zur internen Delegation genötigt, innert dreissig Tagen einen Rekurs einzureichen, und auf der anderen Seite sei das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, ausser Stand, dazu einen Entscheid in angemessener Frist zu erlassen. Die Steuerabteilung des Spezialverwaltungsgerichts setze sich aus zwei Abteilungspräsidenten, acht Fachrichtern und fünf Gerichtsschreibern zusammen, währenddem der Vertreter als Einzelkämpfer innert 30 Tagen und unter fast unmenschlichen Bedingungen mit Inkaufnahme drohender