Im vorliegenden Fall seien zudem persönliche Umstände eines der beiden Vertreter anlässlich der Einreichung des Rekurses zu berücksichtigen, welche die Rechtsverzögerung durch das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, in ein besonders schiefes Licht rückten. Der Vertreter im Rekursverfahren und damals einziger Steuerexperte der vertretenden Kanzlei habe im Spätsommer 2019 ein schweres Schädelhirntrauma erlitten. Bis 26. August 2019 sei er in Spitalbehandlung und bis am 4. Oktober 2019 in einer Rehabilitationsklinik gewesen, weshalb bei ihm bis Ende Oktober bzw. November 2019 eine 100%- bzw. 70%-ige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe.