Nachdem A. dazu eine Stellungnahme hatte einreichen lassen, wies die Steuerkommission X. die Einsprache A. am 30. August 2019 ab. Dabei erhöhte sie unter Vornahme einer reformatio in peius gegenüber der Veranlagung das Einkommen aus selbständigem Erwerb auf Fr. 177'242.00 (satzbestimmend Fr. 303'843.00). -3- C. 1. Mit Rekurs ans Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, vom 23. Oktober 2019 liess A. beantragen: 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 30. August 2019 der Steuerkommission der Gemeinde X. betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 aufzuheben;