In der Folge wechselte A. ihren Vertreter und liess einen weiteren (dritten) Geschäftsabschluss mit einem ausgewiesenen Reingewinn von Fr. 71'031.00 einreichen. Nach weiteren Auflagen und den zugehörigen Antworten A. erstellte der Steuerkommissär am 18. Oktober 2018 einen (weiteren) Buchprüfungsbericht und drohte A. am 19. Oktober 2018 eine Verschlechterung (reformatio in peius) im Einspracheverfahren an (Erhöhung der Einkünfte aus selbständigem Erwerb auf Fr. 182'254.00). Nachdem A. dazu eine Stellungnahme hatte einreichen lassen, wies die Steuerkommission X. die Einsprache A. am 30. August 2019 ab.