2. Am 3. Oktober 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Z.- Y. gegen A. Anklage wegen mehrfacher Verbreitung harter Pornografie sowie wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen. Das Bezirksgericht Y. fällte am 6. Februar 2020 sein Urteil, erkannte A. für schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 100.00 sowie einer Busse von Fr. 1'500.00. Auf die Ausfällung einer fünfjährigen Landesverweisung wurde verzichtet.