Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Widerruf der Erteilung des Kantonsbürgerrechts Entscheid der Einbürgerungskommission des Grossen Rates vom 25. Oktober 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. 1.1. Am 3. Juli 2018 reichte A. bei der Gemeinde X. ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung ein (act. 24 f.). Nachdem der Gemeinderat X. ihm am 29. November 2018 das Gemeindebürgerrecht zugesichert hatte, erteilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 25. Juni 2019 die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.