Die Eheleute sind zwar weiterhin verheiratet, haben sich jedoch am 30. September 2020 getrennt und das eheliche Zusammenleben aufgegeben (siehe vorne lit. A). Ausweislich des Einwohnerregisters des Kantons Aargau leben sie bis heute getrennt. Der Beschwerdeführer hat denn auch nicht geltend gemacht, dass er wieder mit seiner Ehefrau zusammenleben würde. In seiner Beschwerde vom 19. November 2021 brachte er vor, sie hätten sich "in den letzten Monaten wieder angenähert", und "es sehe derzeit so aus, als würden sie wieder zueinander finden" (act. 12). Die behauptete Wiederannäherung hat der Beschwerdeführer indes mit -7-