C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 19. November 2021 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 10 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Amtes für Migration und Integration vom 19. Oktober 2021 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung vom 2. Juni 2021 des Amtes für Migration und Integration sei aufzuheben. 3. Die am 30. November 2020 abgelaufene Aufenthaltsbewilligung von A. sei zu verlängern. 4. Es sei eine mündliche Verhandlung anzusetzen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.