A. Der Beschwerdeführer reiste am 3. Dezember 2018 aus dem Kosovo in die Schweiz ein, heiratete am 14. Dezember 2018 eine in der Schweiz niederlassungsberechtigte Landsfrau und erhielt am 26. Juni 2019 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 3, 9). Am 7. November 2019 verlängerte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers bis zum 30. November 2020 (MIact. 13).