Im Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats war die Besitzstandsgarantie noch kein Thema. Unter Berücksichtigung von Bedeutung, Schwierigkeit und Aufwand erscheint für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'700.00 sachgerecht. 2. 2.1. Aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensausgangs sind auch die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu verlegen. Da die Beschwerdegegner auch hier als unterliegend zu betrachten sind, haben sie die vorinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen.