a Ziffer 1 AnwT). Der Streitwert liegt im unteren Bereich des Rahmens (bis Fr. 20'000.00) und die Schwierigkeit des Falles ist als mittel einzustufen. Der mutmassliche Aufwand für den Anwalt der Beschwerdeführer war überdurchschnittlich: Erst der Entscheid der Vorinstanz, in welchem die Besitzstandsgarantie herangezogen wurde, gab Anlass, dass sich die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht eingehend mit der Besitzstandsgarantie auseinanderzusetzen hatten. Im Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats war die Besitzstandsgarantie noch kein Thema.