KONRAD W ILLI, Die Besitzstandsgarantie für vorschriftswidrige Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone, 2003, S. 22; RUDOLF KAPPELER, Die baurechtliche Regelung bestehender Gebäude, Das postfinite Baurecht, 2001, Rz. 1480). Dies entspricht letztlich auch der Auffassung der Beschwerdegegner (vgl. insbesondere Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 9). Soweit die Vorinstanz sinngemäss von einer materiell rechtswidrigen Baute ausging (vgl. angefochtener Entscheid, S. 6; Beschwerdeantwort BVU, S. 1), kann ihr daher nicht gefolgt werden.