3.3. 3.3.1. Die bestehende Garage wurde am 6. Oktober 2005 bewilligt (Baubewilligung "Abbruch Doppelgarage mit Unterstand [Geb. Nr. cc] und Neubau Dreifachgarage"; siehe Baugesuchsakten Nr. 3060/2005 [in: Beschwerdeantwortbeilagen des Gemeinderats sowie Vorakten, act. 36]). Der gesetzliche Grenzabstand (welcher für die Garage – gleich wie heute – 4 m betrug; vgl. § 7 und § 39 der damals massgebenden Bau- und Nutzungsordnung -8-