3.1.3. Der Gemeinderat und die Beschwerdegegner teilen die Auffassung der Vorinstanz, wonach die geplante Photovoltaikanlage über die Besitzstandsgarantie nach § 68 BauG bewilligt werden kann (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat; Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 8 ff.; ferner: Duplik, S. 3 ff.).