Vor Verwaltungsgericht hält die Vorinstanz überdies fest, dass nicht nur rechtmässig erstellte Bauten, die durch eine Rechtsänderung rechtswidrig geworden seien, besitzstandsgeschützt seien. Besitzstandsschutz genössen baurechtswidrige Zustände auch in Fällen, wo der behördliche Beseitigungsanspruch zufolge langjähriger behördlicher Tolerierung verwirkt sei oder wo wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit auf einer fehlerhaften Baubewilligung beruhe (Beschwerdeantwort BVU, S. 1).