Der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVURA.21.346) vom 18. Oktober 2021 und der Beschluss des Gemeinderates X. gemäss PA der Sitzung vom 26. April 2021 betreffend Neubau Photovoltaikanlage auf Parzelle aaa seien aufzuheben, die nachgesuchte Baubewilligung sei zu verweigern. Unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2021 beantragte der Gemeinderat X., die Beschwerde sei abzuweisen. -3-