Auf die Beschwerde ist nicht einzutreten, soweit die Beschwerdeführer damit eine materielle Behandlung der Angelegenheit und der Sache nach auch eine Anweisung an den Gemeinderat verlangen, die Finanzierung des Projekts Hauptverkehrsachse K aaa Y.-Strasse, soweit diese durch die Einwohnergemeinde X. getragen werden soll, der Gemeindeversammlung vorzulegen. -5-