Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass dort wo – wie im vorliegenden Fall – eine Unterlassung (nämlich die fehlenden Unterbreitung des Kredits der Gemeindeversammlung) beanstandet werde, eine Gemeindebeschwerde innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrunds einzureichen sei. Da die Beschwerdeführer nach eigenen Angaben seit Januar 2021 von der infrage stehenden Beschlussfassung des Gemeinderats betreffend einen Verpflichtungskredit wüssten, sei die Frist von 10 Tagen für die Erhebung der Gemeindebeschwerde klar nicht eingehalten worden, weshalb auf die Gemeindebeschwerde nicht eingetreten werden könne.