B. 1. Mit als Aufsichtsanzeige bezeichneter Eingabe vom 18. April 2021 beantragte der in X. wohnhafte Dr. A. namens einer als "F." bezeichneten Gruppierung, der Beschluss des Gemeinderats vom 29. Juni 2020 solle einer Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Gemeindeabteilung, nahm die Eingabe als Beschwerde und als Aufsichtsanzeige entgegen.