Der durchgeführten Alkoholanamnese ist überdies zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle vermehrt Alkohol konsumierte, um sich zu beruhigen und seine Gedanken auszuschalten. Auch aus den in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vorgetragenen Darlegungen ist zu schliessen, dass er in schwierigen persönlichen Situationen zu verstärktem Alkoholkonsum neigt (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 7). Dass er erklärtermassen auch gelegentlich übermässig Alkohol trinkt, um psychosozial belastende Situationen (vermeintlich) besser aushalten zu können, ist allerdings ein deutliches Anzeichen für einen inneren Zwang zum Konsum in ebensolchen Situationen.