Dies zeigt auch der Umstand, dass es ihm trotz des FiaZ-Ereignisses und dem daraus resultierenden Verlust der Arbeitsstelle infolge der Abnahme des Führerausweises und trotz bevorstehender verkehrsmedizinischer Begutachtung nicht gelang, den Alkoholkonsum einzustellen, und er insbesondere kurz vor der entscheidenden Untersuchung an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erhebliche Mengen Alkohol konsumierte. Dem Beschwerdeführer fällt es somit offensichtlich schwer, auf den Konsum von Alkohol zu verzichten.