Des Weiteren lässt sich auch aus der durchgeführten Alkoholanamnese schliessen, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit phasenweise übermässig Alkohol konsumiert hat, was dazu führte, dass er teilweise betrunken war und die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum verloren hatte. Namentlich weist der vom Beschwerdeführer beschriebene Alkoholkonsum von wöchentlich je fünf Litern Bier an drei aufeinanderfolgenden Tagen während zwei Wochen im Zeitraum kurz vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung auf ein exzessives und damit gesundheitsschädigendes Trinkverhalten hin (vgl. Gutachten KSA, S. 3).