Fahreignungsbegutachtung und Auflagen, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2004 [nachfolgend: Jahrbuch 2004], S. 92). Bei BAK-Werten über 1.6 Gewichtspromille ist dagegen – namentlich bei Fehlen adäquater Ausfallerscheinungen – von einer regelmässigen, häufig schwere gesundheitliche Belastungen nach sich ziehenden Alkoholaufnahme von wesentlich mehr als 80 Gramm Alkohol täglich über längere Zeiträume auszugehen (BGE 129 II 82, Erw. 5.2, mit Hinweisen). Dies gilt erst recht bei einer mittleren BAK von 2.18 Gewichtspromille. Die Aufnahme derartiger Alkoholmengen spricht für ein gefährliches Konsumverhalten (vgl. JÜRGEN BRENNER-HARTMANN, in: Verkehrsmedizin, 2. Aufl.