Des Weiteren seien dem eingeholten Bericht des Hausarztes keine Hinweise auf eine Suchtmittelproblematik zu entnehmen. Die im Rahmen der Begutachtung vorgenommene körperliche Untersuchung habe zudem keine relevanten Besonderheiten ergeben, was jedoch einen problematischen Alkoholkonsum nicht auszuschliessen vermöge. Auch die durchgeführte Urinkontrolle auf EtG und gängige Drogen sei unauffällig ausgefallen. Hingegen sei aufgrund des Resultats der Haaranalyse mit einem Wert von 65 pg/mg von einem übermässigen Alkoholkonsum in den vorangegangenen 5–6 Monaten auszugehen.