Zum aktuellen Verkehrsereignis befragt, habe der Beschwerdeführer angegeben, nach der Arbeit gemeinsam mit einem Arbeitskollegen Bier getrunken zu haben, wobei er 2–3 Dosen à 0.5 Liter konsumiert habe. Danach habe er nicht mehr mit dem Auto weiterfahren wollen, weshalb ihn ein Kollege auf entsprechende Bitte hin abgeholt habe. Beim Kollegen zu Hause habe er 2–3 Stangen Bier getrunken. Als dieser ihm sein Motorrad gezeigt habe, habe er sich daraufgesetzt und habe Gas geben wollen, um zu testen, wie es sich anhöre. Losfahren habe er nicht wollen. Er habe aus Versehen den Gang eingelegt, so dass er beim Gas geben völlig unerwartet losgefahren sei.