Dem Gutachten KSA lässt sich unter anderem entnehmen, dass dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben der Führerausweis im Jahr 2000 wegen Führens eines Motorfahrzeugs unter Alkoholeinfluss (1.1 Gewichtspromille) entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer habe in Bezug auf seine Alkoholgewohnheiten berichtet, dass er vor dem aktuellen Ereignis betreffend Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) mehrere Jahre lang am Wochenende 5–6 Bier à 0.33 Liter und manchmal zusätzlich 1– 2 Gläser Wein getrunken habe. Dabei sei es vorgekommen, dass er betrunken gewesen sei und auch mal die Kontrolle über den Konsum verloren habe.