Zur Begründung wurden im Wesentlichen der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. Juni 2020 sowie das Gutachten KSA herangezogen. B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 11. Juni 2021 liess B. am 24. Juni 2021 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: -4- 1. 1.1 Die Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau vom 11. Juni 2021 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei der Führerausweis bzw. die Fahrberechtigung uneingeschränkt und umgehend wiederzuerteilen.