4. Am 27. Juli 2020 ging der rechtskräftige Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. Juni 2020 beim Strassenverkehrsamt ein. Daraus ergibt sich, dass B. infolge des Vorfalls vom [...] März 2020 unter anderem wegen Führens eines Motorfahrzeugs mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 80.00 sowie einer Busse in der Höhe von Fr. 2'000.00 verurteilt wurde. -3-