3. Gestützt auf den Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 6. Mai 2020 wurde B. mit Schreiben des Strassenverkehrsamts vom 3. und 18. Juni 2020 ersucht, ergänzende Unterlagen einzureichen, da der Betroffene gegenüber der Polizei angegeben hatte, kurz vor dem Unfallereignis Cipralex eingenommen zu haben. Nachdem B. zwei ärztliche Bestätigungen eingereicht hatte, wurde er vom Strassenverkehrsamt mit Schreiben vom 10. Juli 2020 dazu aufgefordert, sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung zu unterziehen.