Gutachten KSA], S. 2). Ansonsten wurden bisher keine weiteren Administrativmassnahmen gegenüber B. angeordnet. 2. Am 18. Mai 2020 ging beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) der Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 6. Mai 2020 ein, wonach B. am [...] März 2020 um ca. [...] Uhr in Q. unter anderem ein Motorrad in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholkonzentration mindestens 1.64 Gewichtspromille) geführt und dabei einen Selbstunfall verursacht haben soll. Aufgrund dessen nahm die Kantonspolizei Aargau B. noch am selben Tag vorläufig den Führerausweis ab.