5. 5.1. Die Beschwerdeführerin beantragt im Weiteren, der Zuschlag sei einem ihrer Angebote ("K", eventualiter "O", subeventualiter "L") zu erteilen. Subsubeventualiter sei die AGV anzuweisen, ein neues Submissionsverfahren betreffend "Beschaffung von Brandschutzausrüstungen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" durchzuführen (Beschwerde, S. 2 [materielle Anträge 1 – 4]). - 19 -