Es ist nicht auszuschliessen, dass andere Anbieter aufgrund der ausdrücklich verlangten mehrjährigen Erfahrung in der Produktion von der Abgabe eines Angebots abgehalten worden sind. Den Argumenten der Vergabestelle, mit denen sie diese Anforderung zu relativieren versucht, kann nicht gefolgt werden. Es ist unzutreffend, dass sie das Eignungskriterium mehrjährige Erfahrung in Produktion und Lieferung von Brandschutzausrüstungen korrekt geprüft hat. Sie hat – jedenfalls in Bezug auf die Beschwerdegegnerin – die an erster Stelle verlangte Erfahrung in der Produktion ausgeblendet und die Erfahrung als Lieferantin bzw. als Händlerin genügen lassen.